Unsere Leistungen
Schulbegleitung
Die Schulbegleitung ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit Förder- und/oder Unterstützungsbedarf - wie zum Beispiel bei Autismus, Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätsstörungen oder einer körperlichen Einschränkung - eine Regelschule zu besuchen. Hierfür qualifizierte und engagierte Menschen begleiten die Kinder und Jugendliche im Schulalltag.
Unsere Schulbegleiter*innen
- bieten ihnen Orientierungshilfe und Struktur im Schulalltag
- helfen ihnen dabei, die schulischen Anforderungen umzusetzen
- unterstützen die Kinder dabei, sich in die Klassengemeinschaft zu integrieren
- begleiten die Kinder während der Pause, bei Ausflügen und Klassenfahrten
- helfen bei Bedarf bei der Bewältigung des Alltags (z.B. Toilettengänge, Umkleidehilfen)
- kooperieren mit Schule, Eltern und Jugendamt
- unterstützen die sozialpädagogischen Fachkräfte außerhalb der Schule, z. B. bei Bildungs- und Freizeitangeboten in Gruppen oder bei Einzelkontakten
Mit dieser Unterstützung werden die Kinder und Jugendlichen dazu befähigt, ihr Recht auf Bildung und Teilhabe zu verwirklichen. Auf diese Weise kann das Kind oder der Jugendliche die bestmögliche Bildung erhalten und die selbständige Lebensführung wird weiter gefördert.
Die Kosten für die Schulbegleitung übernehmen die Sozial- oder Jugendämter. Eltern sollten möglichst frühzeitig einen Antrag zur Kostenübernahme beim zuständigen Sozial- oder Jugendamt stellen, um die Inklusionshilfe für ihr Kind in Anspruch zu nehmen.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die flexiblen Hilfen für Familien richten sich an alle Familien/Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind oder Jugendlichen, die sich in Krisen- und Belastungssituationen befinden, mit deren Bewältigung sie alleine überfordert sind und bei denen andere Hilfen zur Erziehung nicht geeignet sind oder der Ergänzung durch die sozialpädagogische Familienhilfe bedürfen.
Sozialpädagogische Einzelbetreuung
- für Kinder und Jugendliche, deren Familien nicht in der Lage sind, ihren Erziehungsaufgaben in vollem Umfang gerecht zu werden und bei denen durch das örtliche Jugendamt ein entsprechender Bedarf nach sozialpädagogischer Familienhilfe festgestellt wurde.
- für Jugendliche, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensalltag ohne entsprechende Hilfe perspektivisch und selbständig zu organisieren.
- für Kinder und Jugendliche nach stationärer oder teilstationärer Unterbringung als Folgemaßnahme zur Eingliederung in das Familiensystem bzw. zur Vorbereitung im Hinblick auf eine selbständige Lebensführung
Gerne beraten wir Sie zu den einzelnen Möglichkeiten und unterstützen Sie auf diesem Weg.